Schlichtung

Was ist Schlichtung?

Ein Schlichtungsverfahren ist ein außergerichtliches Streitbeilegungsinstrument.

Wie die Mediation ist das Schlichtungsverfahren ein freiwilliges, flexibles, vertrauliches und interessenbezogenes Verfahren. Die Parteien arbeiten mit der Unterstützung des Schlichters an einer gütlichen Streitbeilegung. Der Schlichter agiert dabei als neutraler Dritter.

Der wesentliche Unterschied zwischen Schlichtungsverfahren und Mediation ist der Umstand, dass die Parteien den Schlichter meist während des Verfahrens bitten, einen unverbindlichen Einigungsvorschlag zu unterbreiten. Im Gegensatz dazu wird ein Mediator in den meisten Fällen von einem solchen Vorschlag absehen.

Die Schlichtung ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem die Parteien frei entscheiden können, ob sie versuchen wollen, ihre Streitigkeit im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu lösen. Der Ablauf ist dahingehend flexibel, dass die Parteien den zeitlichen Rahmen, die Struktur und den Inhalt des Verfahrens selbst bestimmen können. Schlichtungsverfahren sind nur selten öffentlich. Sie sind interessenbezogen, weshalb der Schlichter bei seinem Einigungsvorschlag nicht nur die rechtliche Position der Parteien berücksichtigt, sondern auch wirtschaftliche, finanzielle und/oder persönliche Interessen beachtet.

Wie bei der Mediation sind es die Parteien, die letztendlich über eine Einigung und deren Inhalt entscheiden.

  • Das Schlichtungsverfahren gewährleistet Parteiautonomie.
    Die Parteien können den zeitlichen Rahmen, die Struktur und den Inhalt des Schlichtungsverfahrens selbst bestimmen.
  • Das Schlichtungsverfahren gewährleistet die Expertise des Entscheidungsträgers.
    Die Parteien können ihren Schlichter frei wählen. Der Schlichter muss keinen speziellen beruflichen Hintergrund besitzen. Die Parteien können ihre Auswahl auf Kriterien wie Erfahrung, berufliche und/oder persönliche Expertise, Verfügbarkeit, Sprache und kulturelle Fähigkeiten stützen. Ein Schlichter muss unparteiisch und unabhängig sein.
  • Das Schlichtungsverfahren ist zeit- und kosteneffizient.
    Wegen der formlosen und flexiblen Natur des Schlichtungsverfahrens kann das Schlichtungsverfahren zeit- und kosteneffizient durchgeführt werden.
  • Das Schlichtungsverfahren gewährleistet Vertraulichkeit.
    Die Parteien schließen üblicherweise eine Vertraulichkeitsabrede. So können Streitigkeiten diskret beigelegt und Geschäftsgeheimnisse gewahrt werden.

Das deutsche Recht enthält keine rechtliche Regelung für Schlichtungsverfahren. Deshalb können die Parteien selbst ein Regelwerk für das Verfahren entwickeln und sich darauf einigen.

In der Praxis wird den Parteien meisten ein Regelwerk zur Verfügung gestellt, das entweder vom Schlichter selbst oder einer entsprechend spezialisierten Institution für Schlichtungsverfahren entwickelt wurde, z.B. die Regeln des Beijing-Hamburg Conciliation Centre.

Üblicherweise umfasst ein Schlichtungsverfahren folgende Schritte:

Zu Beginn schließen die Parteien eine Vereinbarung, in der sie sich darauf einigen, ihre Streitigkeit im Rahmen des Schlichtungsverfahrens zu lösen (oder es jedenfalls zu versuchen). Eine solche Vereinbarung kann vor oder nach Entstehung der Streitigkeit geschlossen werden. Mehrere Institutionen empfehlen sogenannte „Musterklauseln“, die den Parteien bei der Ausarbeitung ihrer individuellen Vereinbarung Hilfestellung bieten.

Anschließend müssen die Parteien ihren Schlichter auswählen. In Deutschland ist der Begriff „Schlichter“ nicht rechtlich geschützt. Daher kann prinzipiell jeder als Schlichter agieren. Folglich ist es Aufgabe der Parteien, eine Person zu finden, die die nötigen Qualifikationen aufweist, um bei der Lösung ihrer individuellen Streitigkeit die bestmögliche Unterstützung zu leisten. Es gibt verschiedene Institutionen, die die Parteien bei ihrer Auswahl im Bedarfsfall unterstützen. Einige Institutionen veröffentlichen Listen von erfahrenen Schlichtern auf ihren Websites. Die Listen enthalten teilweise Informationen zu den persönlichen Kompetenzen und Erfahrungen der darin aufgeführten Personen.

Nachdem ein Schlichter gefunden wurde, ist es seine Aufgabe, den Verfahrensablauf festzulegen und das Verfahren vorzubereiten, zu strukturieren und schließlich mit den Parteien durchzuführen. Bei ihrer Tätigkeit nutzen Schlichter unterschiedliche Herangehensweisen. Die Art des gewählten Lösungsansatzes hängt sowohl von den Eigenschaften und der Art der Streitigkeit ab sowie vom Hintergrund und den Erwartungen der beteiligten Parteien. Der Schlichter muss sicherstellen, dass das Verfahren zu jeder Zeit im Interesse beider Parteien geführt wird.

Wie auch ein Mediator versucht der Schlichter die Parteien einer gütlichen Streitentscheidung zuzuführen. Im Gegensatz zu einem Mediator ist er darauf vorbereitet, den Parteien einen unverbindlichen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Es steht den Parteien frei, diesen Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Für den Fall, dass die Parteien den Vorschlag akzeptieren, wird dieser typischerweise in Form einer Vergleichsvereinbarung festgehalten. Die Streitbeilegungsvereinbarung selbst ist nicht vollstreckbar. Die Vollstreckbarkeit kann in Deutschland jedoch durch notarielle Beglaubigung und/oder in anderen Ländern durch Umwandlung in einen Schiedsspruch erreicht werden.

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