Mediation
Was ist Mediation?
Mediation ist ein formloses, aber strukturiertes Streitbeilegungsverfahren. Ein Mediator unterstützt die Parteien dabei, eine gütliche Einigung zu erzielen.
Die Mediation zeichnet sich durch ihren freiwilligen, vertraulichen, interessenbezogenen und nicht-bindenden Charakter aus. Den Parteien steht es frei, die Mediation zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Den Beteiligten kann keine Entscheidung aufgezwungen werden, und sie können selbst entscheiden, ob sie sich auf einen Vergleich einigen oder nicht. Das Prinzip der Vertraulichkeit stellt sicher, dass keine der Lösungsmöglichkeiten, die die Parteien besprechen, Konsequenzen außerhalb der Mediation entfalten. Interessenbezogen bedeutet, dass die zur Lösungsfindung herangezogenen Kriterien sich nicht lediglich am geltenden Recht orientieren, sondern auch finanzielle, wirtschaftliche und persönliche Interessen berücksichtigen.
Die Funktion des Mediators liegt vor allem in der Unterstützung der Parteien bei der Lösungs- und Einigungsfindung. Anders als ein Schiedsrichter ist der Mediator nicht derjenige, der Entscheidungen vorgibt oder fällt. In einer unterstützenden Mediation bietet der Mediator den Parteien Hilfestellung in Bezug auf ihre Kommunikation und Verhandlungsführung. In einer evaluativen Mediation unterbreitet der Mediator den Parteien dagegen auch eine nicht bindende Begutachtung und Bewertung ihrer Streitigkeit.
Wesentliche Vorteile
Grundsätzlich kann eine Mediation bei allen Arten von Streitigkeiten zur Anwendung kommen. Einer ihrer Hauptvorteile ist, dass sich die Parteien darauf einigen können, eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen, insbesondere wirtschaftliche und betriebliche Interessen. Das Verfahren ist flexibel und kann den individuellen Bedürfnissen der Parteien angepasst werden. Trotzdem muss die Mediation nicht das richtige Mittel zur Streitbeilegung sein. Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen die Parteien einen Präzedenzfall benötigen, eine Partei öffentlicher Rehabilitation bedarf oder eine oder beide Parteien ein neutrales (Rechts-) Gutachten verlangen.
Rechtlicher Rahmen
Bis heute ist Mediation in Deutschland keinem speziellen Regelungswerk unterworfen. Deshalb können die Parteien im Wesentlichen unabhängige Regeln schaffen, nach denen das Mediationsverfahren ablaufen soll.
In der Praxis sind die meisten Mediatoren darauf vorbereitet, die Parteien in diesem Verfahren zu unterstützen, indem sie ein Regelwerk vorschlagen, das die Parteien akzeptieren und verändern können. Für den Fall, dass sich die Parteien auf ein Mediationsverfahren unter der Verwaltung einer Institution geeinigt haben, z.B. der Mediationsstelle für Wirtschaftskonflikte der Hamburger Handelskammer, stellt die Institution den Parteien ein Regelwerk zur Verfügung, welches diese als solches akzeptieren oder individuell anpassen können.
Die Mehrheit der Mediationsverfahren folgt folgendem Ablauf:
Zu Beginn schließen die Parteien eine Vereinbarung, in der sie sich darauf einigen, ihre Streitigkeit im Rahmen einer Mediation zu lösen. Dies ist die sogenannte "Mediationsvereinbarung". Die Vereinbarung kann sowohl vor als auch nach Streitentstehung geschlossen werden. Mehrere Institutionen bieten sogenannte „Musterklauseln“ für eine solche Vereinbarung an.
Die Parteien müssen einen Mediator auswählen. In Deutschland ist der Begriff „Mediator“ kein rechtlich geschützter Begriff, so dass es Aufgabe der Parteien ist, eine Person zu finden, die die nötigen Qualifikationen aufweist, um sie bei der Lösung ihrer individuellen Streitigkeit zu unterstützen. Es gibt mehrere Institutionen, die in der Lage sind, den Parteien bei dieser Auswahl zu unterstützen. Einige dieser Einrichtungen veröffentlichen Listen von erfahrenen Mediatoren auf ihren Websites. Die Listen geben teilweise Auskunft über persönliche Kompetenzen und Erfahrungen der aufgeführten Personen.
Nach der Wahl des Mediators ist es dessen Hauptaufgabe, die Parteien bei der Bewältigung ihrer Streitigkeit dergestalt zu unterstützen, dass diese einer für alle zufrieden stellenden Lösung zugeführt wird.
Die Entscheidung für oder gegen eine außergerichtliche Streitbeilegung bleibt hierbei immer in den Händen der Parteien. Sofern die Parteien sich am Ende einigen, wird üblicherweise ein Vertrag geschlossen, der die Bedingungen der Einigung festhält.
People
Hamburg is base of many qualified professionals who solve legal disputes.
Dr. Marcus Bauckmann, LL.M.
Lawyer / Attorney-at-Law, Mediator
Prof. Dr. Antje Baumann, LL.M. (Berkeley)
Lawyer, Attorney-at-Law (N.Y.), Wirtschaftsmediator (IHK)
BAUMANN Resolving Disputes
Dr. Jan Dreyer
Lawyer and arbitrator
ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Carsten Grau
Rechtsanwalt, Solicitor (England & Wales)
L2C Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Dipl.-Kfm. Christoph Hardt
Rechtsanwalt, Steuerberater
Dr. Monika Hartges
Mediator, Arbitrator, Trainer
Institut für Mediation, Konfliktmanagement und Ausbildung (IMKA Hamburg)
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